
Abgeschlossene Bestandsaufnahme der Gasinfrastruktur (GIS-Daten, Leitungskataster, Zustandsdaten); Vorliegende Transformationsstrategie mit Entscheidung, welche Segmente nicht weiterbetrieben werden; Identifikation aller betroffenen Anschlussnehmer und Klärung alternativer Versorgungsoptionen
Der Rückbau von Gasnetzabschnitten ist eine operative Maßnahme zur Bereinigung des Netzbestands: Nicht mehr benötigte, redundante oder langfristig nicht wirtschaftlich betreibbare Leitungssegmente werden systematisch identifiziert und schrittweise stillgelegt oder physisch zurückgebaut. Die Maßnahme setzt unmittelbar auf den Ergebnissen der Bestandsaufnahme der Gasinfrastruktur und der Strategie zur Transformation des Gasnetzes auf, in der die grundsätzliche Entscheidung über Erhalt, Umrüstung oder Rückbau einzelner Netzsegmente bereits gefallen ist. In der Praxis ist zwischen zwei Stufen zu unterscheiden: der Stilllegung (druckloses, gespültes und gesichertes Außerbetriebnehmen einer Leitung, die vorerst im Boden verbleibt) und dem anschließenden physischen Rückbau (Ausbau der Leitung inkl. Verfüllung und Wiederherstellung der Oberfläche). Beide Schritte unterliegen den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G 402 sowie einschlägiger bau- und umweltrechtlicher Vorschriften. In der Planungsphase ist zudem zu prüfen, ob stillzulegende Segmente perspektivisch für eine alternative Nutzung, z.B. als Teil eines H₂-Pilotnetzes, infrage kommen, bevor eine endgültige Rückbauentscheidung getroffen wird. Grundlage der Rückbauplanung ist eine belastbare GIS-gestützte Analyse der Netztopologie, der Versorgungsabhängigkeiten und des technischen Zustands der betroffenen Abschnitte. Auf dieser Basis wird ein risikobasierter Rückbaufahrplan erstellt, der sowohl die technische Priorisierung (Zustand, Lage, Betriebskosten) als auch wirtschaftliche Kriterien und Versorgungssicherheitsaspekte berücksichtigt. Dabei ist sicherzustellen, dass keine aktiven Versorgungspfade unterbrochen werden und alle betroffenen Anschlussnehmer rechtzeitig identifiziert sowie gegebenenfalls auf alternative Versorgungslösungen (z. B. Fernwärme, Wärmepumpe) umgestellt werden. Ein oft unterschätzter Aspekt ist die regulatorische Behandlung rückgebauter Anlagen: Da zurückgebaute Assets aus der Regulierungsbasis (RAB) ausscheiden, hat dies direkte Auswirkungen auf die Netzentgelte und muss frühzeitig mit der zuständigen Regulierungsbehörde (Landesregulierungsbehörde oder Bundesnetzagentur) abgestimmt werden. Ebenso sind beim physischen Rückbau Fragen des Boden- und Umweltschutzes zu klären, insbesondere bei älteren Leitungen mit teer- oder asbesthaltigen Ummantelungen. Eine offene und frühzeitige Kommunikation mit betroffenen Anschlussnehmern, Behörden und ggf. Anwohnern ist essenziell, um Konflikte zu vermeiden und die notwendigen Genehmigungen zügig zu erhalten. Nach Abschluss des Rückbaus sind Bestandspläne und GIS-Daten zeitnah zu aktualisieren, um eine konsistente Datenbasis für die weitere Netzplanung sicherzustellen. Die Maßnahme führt zu einer nachhaltigen Senkung der Betriebskosten, einem reduzierten Instandhaltungsaufwand und einer verbesserten Übersichtlichkeit des Netzbestands. Zugleich erhöht sie die Versorgungssicherheit, indem unnötige Netzstrukturen mit potenziellen Leckage- oder Störungsrisiken beseitigt werden.