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Entwicklung von Nachhaltigkeitszielen
Adressierte Fähigkeiten
  • Business Sustainability Alignment
  • Dekarbonisierungsstrategie
Voraussetzungen

Nachhaltigkeitsabteilung oder Nachhaltigkeitsverantwortliche; Grundlegende Datenbasis zu Energieverbräuchen, Emissionen und wesentlichen Umweltkennzahlen

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme umfasst die systematische Entwicklung übergeordneter Nachhaltigkeitsziele und deren Herunterbrechen auf die Geschäfts- und Handlungsfelder des Stadtwerks. Ziel ist eine verbindliche Zielarchitektur, an der sich alle Abteilungen orientieren können und die wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte gemeinsam betrachtet. Ausgangspunkt ist eine Bestandsaufnahme: Welche regulatorischen Anforderungen bestehen (z. B. CSRD, kommunale Wärmeplanung, Klimaschutzgesetz), welche kommunalen Klimaschutzziele und übergeordneten Referenzrahmen (z. B. nationale Klimaneutralitätsziele, SDGs) sind relevant, und wie ist die aktuelle Ausgangslage des Stadtwerks (z. B. CO₂-Bilanz, Energiemix)? Aufbauend darauf wird eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die identifiziert, in welchen Handlungsfeldern das Stadtwerk den größten Hebel hat. Relevante externe Stakeholder – insbesondere die Kommune als Gesellschafter, kommunale Klimaschutzmanager:innen oder regionale Partner – können in die Zieldefinition einbezogen werden, um Synergien zu nutzen und Akzeptanz zu erhöhen. Für die priorisierten Handlungsfelder werden messbare Ziele formuliert – idealerweise mit Zieljahr, Zwischenzielen und zugeordneten Kennzahlen (z. B. CO₂-Emissionen in t/a, Anteil erneuerbarer Wärme, Energieintensität). Übergeordnete Ziele (z. B. „Klimaneutraler Betrieb bis 20XX") werden in konkrete, messbare Unterziele für die einzelnen Bereiche heruntergebrochen. Bezüge zu anderen Strategien – insbesondere zur Digitalisierungsstrategie – sollen hergestellt werden, um Wechselwirkungen zu nutzen und Zielkonflikte transparent zu machen. Entscheidend für die Verzahnung zwischen Nachhaltigkeitsabteilung und Fachbereichen ist, dass die Ziele nicht allein von der Nachhaltigkeitsabteilung formuliert, sondern gemeinsam mit den Fachbereichen erarbeitet und validiert werden. Hierzu empfiehlt sich ein Workshop-basierter Prozess, in dem übergeordnete Ziele auf Bereichsebene heruntergebrochen und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Nur so entsteht Verbindlichkeit und Verantwortungsübernahme: Fachbereiche verstehen die Ziele als eigene Aufgabe und nicht als extern auferlegte Vorgabe. Die Geschäftsführung verabschiedet die finale Zielarchitektur und macht sie damit verbindlich. Die Ziele werden in bestehende Steuerungsprozesse integriert (z. B. Budget- und Investitionsplanung, Wirtschaftsplan). Zur laufenden Steuerung kann ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem genutzt werden, das die Maßnahmenableitung sowie die regelmäßige Überprüfung des Fortschritts unterstützt. Quartalsweises Monitoring und ein jährlicher Überprüfungsprozess stellen sicher, dass Ziele bei veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Ergebnisse und Fortschritte werden regelmäßig intern und – sofern gewünscht – extern kommuniziert. Ambitionierte, aber realistische Nachhaltigkeitsziele stärken die strategische Ausrichtung des Stadtwerks, bieten regulatorische Vorsorge, erleichtern die interne Priorisierung, können durch Effizienzgewinne langfristig Betriebskosten senken und stärken die Attraktivität und Wettbewerbsposition gegenüber Gesellschaftern, Kommune und Öffentlichkeit.

Aufwand
Personeller Aufwand
mittel
Zeitlicher Rahmen
mittel
Komplexität
mittel
Ressourcen

Personelle Ressourcen:

  • Nachhaltigkeitsmanager:in als prozessverantwortliche Person
  • Fachkräfte aus relevanten Abteilungen
  • Controlling zur Bereitstellung von Kennzahlen
  • Geschäftsführung zur Freigabe und strategischen Priorisierung

Materielle Ressourcen:

  • Datensätze zu aktuellen/vergangenen Emission und Energieverbräuchen
  • Monitoring-Werkzeuge zur Zielverfolgung
Möglicher Ablauf
  1. Durchführung einer Ist- und Wesentlichkeitsanalyse, um CO₂- und Energiebilanzen, wesentliche Handlungsfelder sowie relevante kommunale Ziele und gesetzliche Vorgaben zu ermitteln
  2. Entwicklung von Entwürfen für Nachhaltigkeitsziele und -strategie, um auf Basis von Workshops/Brainstormings übergeordnete Ziele und konkrete Unterziele je Handlungsfeld zu formulieren: Abstimmung der Zielentwürfe mit den Fachabteilungen, um Machbarkeit, Ressourcenbedarf, Zeitrahmen und messbare Kennzahlen zu prüfen und ggf. anzupassen
  3. Einbindung relevanter Stakeholder, um Zielsetzungen mit Kommune, Aufsichtsgremien und weiteren Partnern abzugleichen und die Akzeptanz zu erhöhen
  4. Einholung der Freigabe durch Geschäftsführung bzw. Führungsgremien und formale Verankerung der Ziele in Unternehmensstrategie, Satzung oder internen Richtlinien
  5. Kommunikation der beschlossenen Ziele und Strategie an alle Abteilungen und die Kommune sowie Integration in bestehende Steuerungs-, Budget- und Investitionsprozesse.
  6. Monitoring der Zwischenstände/Erreichen der Teilziele und ggf. Anpassung der Ziele bei sich verändernden Rahmenbedingungen.
Risiken
  • Häufige oder kurzfristige Änderungen der Gesetzeslage können dazu führen, dass Ziele und Maßnahmen wiederholt angepasst werden müssen, was Planungs- und Rechtssicherheit einschränkt und zusätzlichen Aufwand erzeugt
  • Zu ambitionierte oder unrealistische Ziele können zu Frustration, Demotivation und Glaubwürdigkeitsverlust führen, wenn sie voraussichtlich nicht erreicht werden und als „reine Symbolik“ wahrgenommen werden
  • Unklare Verantwortlichkeiten und fehlende Entscheidungsbefugnisse können zu Ineffizienz und mangelnder Umsetzungskraft führen
  • Fehlende Ressourcen können die Umsetzung der (Teil-)Ziele behindern
  • Widerstände innerhalb der Organisation, z. B. durch Zielkonflikte zwischen Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit, können die Erreichung der Ziele erschweren
  • Geringe Akzeptanz der Maßnahmen im Unternehmen, wenn die Ziele nicht gut kommuniziert oder nachvollziehbar sind
Erfahrungen aus der Praxis