
Nachhaltigkeitsabteilung oder Nachhaltigkeitsverantwortliche; Grundlegende Datenbasis zu Energieverbräuchen, Emissionen und wesentlichen Umweltkennzahlen
Die Maßnahme umfasst die systematische Entwicklung übergeordneter Nachhaltigkeitsziele und deren Herunterbrechen auf die Geschäfts- und Handlungsfelder des Stadtwerks. Ziel ist eine verbindliche Zielarchitektur, an der sich alle Abteilungen orientieren können und die wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte gemeinsam betrachtet. Ausgangspunkt ist eine Bestandsaufnahme: Welche regulatorischen Anforderungen bestehen (z. B. CSRD, kommunale Wärmeplanung, Klimaschutzgesetz), welche kommunalen Klimaschutzziele und übergeordneten Referenzrahmen (z. B. nationale Klimaneutralitätsziele, SDGs) sind relevant, und wie ist die aktuelle Ausgangslage des Stadtwerks (z. B. CO₂-Bilanz, Energiemix)? Aufbauend darauf wird eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die identifiziert, in welchen Handlungsfeldern das Stadtwerk den größten Hebel hat. Relevante externe Stakeholder – insbesondere die Kommune als Gesellschafter, kommunale Klimaschutzmanager:innen oder regionale Partner – können in die Zieldefinition einbezogen werden, um Synergien zu nutzen und Akzeptanz zu erhöhen. Für die priorisierten Handlungsfelder werden messbare Ziele formuliert – idealerweise mit Zieljahr, Zwischenzielen und zugeordneten Kennzahlen (z. B. CO₂-Emissionen in t/a, Anteil erneuerbarer Wärme, Energieintensität). Übergeordnete Ziele (z. B. „Klimaneutraler Betrieb bis 20XX") werden in konkrete, messbare Unterziele für die einzelnen Bereiche heruntergebrochen. Bezüge zu anderen Strategien – insbesondere zur Digitalisierungsstrategie – sollen hergestellt werden, um Wechselwirkungen zu nutzen und Zielkonflikte transparent zu machen. Entscheidend für die Verzahnung zwischen Nachhaltigkeitsabteilung und Fachbereichen ist, dass die Ziele nicht allein von der Nachhaltigkeitsabteilung formuliert, sondern gemeinsam mit den Fachbereichen erarbeitet und validiert werden. Hierzu empfiehlt sich ein Workshop-basierter Prozess, in dem übergeordnete Ziele auf Bereichsebene heruntergebrochen und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Nur so entsteht Verbindlichkeit und Verantwortungsübernahme: Fachbereiche verstehen die Ziele als eigene Aufgabe und nicht als extern auferlegte Vorgabe. Die Geschäftsführung verabschiedet die finale Zielarchitektur und macht sie damit verbindlich. Die Ziele werden in bestehende Steuerungsprozesse integriert (z. B. Budget- und Investitionsplanung, Wirtschaftsplan). Zur laufenden Steuerung kann ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem genutzt werden, das die Maßnahmenableitung sowie die regelmäßige Überprüfung des Fortschritts unterstützt. Quartalsweises Monitoring und ein jährlicher Überprüfungsprozess stellen sicher, dass Ziele bei veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Ergebnisse und Fortschritte werden regelmäßig intern und – sofern gewünscht – extern kommuniziert. Ambitionierte, aber realistische Nachhaltigkeitsziele stärken die strategische Ausrichtung des Stadtwerks, bieten regulatorische Vorsorge, erleichtern die interne Priorisierung, können durch Effizienzgewinne langfristig Betriebskosten senken und stärken die Attraktivität und Wettbewerbsposition gegenüber Gesellschaftern, Kommune und Öffentlichkeit.