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Proaktive Mitgestaltung der kommunalen Wärmeplanung
Adressierte Fähigkeiten
  • Kommunale Vernetzung
Voraussetzungen

keine

Kurzbeschreibung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen ab 2026 bzw. 2028 zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Viele befinden sich bereits in der Umsetzung. Stadtwerke sind als Träger öffentlicher Belange zwar formal zu beteiligen, diese Rolle reicht jedoch nicht aus: Der Wärmeplan entscheidet, wo künftig Wärmenetze, leitungsgebundene Gasversorgung oder dezentrale Lösungen eingesetzt werden. Er beeinflusst damit Infrastrukturinvestitionen, die Zukunft von Netzsegmenten und mögliche neue Geschäftsfelder unmittelbar. Eine rein reaktive Beteiligung kann dazu führen, dass für das Stadtwerk wichtige Weichen ohne seine Perspektive gestellt werden und später kaum korrigierbar sind. Ziel ist daher eine proaktive, mitgestaltende Rolle bei Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Wärmeplans. Das Stadtwerk sollte als Initiator, Datenlieferant und Lösungspartner auftreten – nicht erst fertige Entwürfe kommentieren. Wesentlich ist die strukturierte und frühzeitige Bereitstellung relevanter Daten, etwa zu Netzverläufen, Wärme- und Gasabsätzen auf Gebäude- oder Quartiersebene, Wärmenetzkapazitäten, Einspeisepunkten und geplanten Investitionen. Diese Daten verbessern die Potenzialanalyse, stärken die Position des Stadtwerks als lokaler Infrastrukturpartner und müssen datenschutzkonform, insbesondere ausreichend aggregiert, bereitgestellt werden. Zudem sollte das Stadtwerk eigene Versorgungsszenarien aktiv einbringen: geeignete Gebiete für Wärmenetze, Verdichtungspotenziale im Bestand sowie mögliche wirtschaftliche Umstellungen von Gasnetzen auf erneuerbare Gase. Diese Einschätzungen sollten frühzeitig in Steuerungsgruppen oder an Planungsdienstleister gehen. Eine aktive Rolle im Steuerungs- oder Begleitgremium sichert lokales Infrastruktur-Know-how im Prozess. Kommunen mit wenig Planungserfahrung kann das Stadtwerk zusätzlich unterstützen, beispielsweise bei der Ausschreibung, durch Räume und Veranstaltungsressourcen oder – sofern rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll – durch Co-Finanzierung. So wird die Partnerschaft gestärkt und eine gestaltende Rolle von Beginn an ermöglicht. Der Wärmeplan ist ein fortzuschreibender Planungsrahmen; nach WPG spätestens alle fünf Jahre. Auch zwischen den formalen Zyklen sollte das Stadtwerk Monitoringdaten einbringen und früh auf veränderte Förderbedingungen, Projekte, Gasabsätze oder neue Akteure reagieren. Entscheidend ist schließlich die gemeinsame Umsetzung. Kommune und Stadtwerk sollten eine Roadmap mit priorisierten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Terminen und Finanzierungsquellen entwickeln, beispielsweise für Wärmenetze, Quartierssanierungen, Nahwärme in Neubaugebieten oder die Umstellung von Versorgungsgebieten. Regelmäßige Reviews helfen, Fortschritte zu messen, Hemmnisse früh zu erkennen und Maßnahmen anzupassen. Die Ergebnisse müssen kontinuierlich in die Netzentwicklungs- und Investitionsplanung des Stadtwerks überführt werden, damit kommunale Wärmeplanung und Transformationsstrategie dauerhaft zusammenpassen.

Aufwand
Personeller Aufwand
mittel
Zeitlicher Rahmen
hoch
Komplexität
mittel
Ressourcen

Personelle Ressourcen:

  • Projektleitung zur Koordination und Vertretung in kommunalen Gremien
  • Fachkräfte aus der Netzplanung, Vertrieb und mit Energiedaten-Expertise

Materielle Ressourcen:

  • GIS-Tools
Möglicher Ablauf
  1. Interne Datenerhebung und -aufbereitung
  2. Erarbeitung der internen Positionierung
  3. Kontaktaufnahme mit kommunaler Wärmeplanungs-Koordination
  4. Aktive Beteiligung im Planungsprozess
  5. Ableitung konkreter Investitions- und Maßnahmenpriorität aus Wärmeplanergebnisse
  6. Anpassung interner Planungen bei Abweichungen
  7. gemeinsame Umsetzungsplanung mit der Kommune
  8. Überführung in konkrete Projekte
  9. Monitoring und Fortschreibung
Risiken
  • Eine zu späte Einbindung in den kommunalen Wärmeplanungsprozess führt dazu, dass Versorgungsgebiete und strategische Weichenstellungen bereits ohne ausreichende Berücksichtigung der Stadtwerke-Perspektive festgelegt wurden und nachträgliche Korrekturen kaum möglich sind
  • Unzureichende Qualität oder räumliche Auflösung der internen Verbrauchsdaten führt dazu, dass das Stadtwerk keine belastbaren Beiträge zur Potenzialanalyse leisten kann und seine Rolle als sachkundiger Partner geschwächt wird
  • Fehlende interne strategische Klarheit über die eigenen Versorgungsziele führt dazu, dass das Stadtwerk im Planungsprozess keine konsistente Position vertreten kann und seine Einflussmöglichkeiten nicht nutzt
  • Zu starkes Engagement des Stadtwerks im Wärmeplanungsprozess – etwa durch Co-Finanzierung oder dominante Einflussnahme – führt zu Interessenkonflikten oder dem Eindruck mangelnder Neutralität der kommunalen Planung
  • Ein verabschiedeter Wärmeplan ohne konkrete Umsetzungsroadmap führt dazu, dass die Planung ein strategisches Dokument ohne operative Wirkung bleibt und die im Planungsprozess investierten Ressourcen keinen messbaren Nutzen erzeugen
  • Fehlende kommunale Kapazitäten oder politischer Wille zur aktiven Umsetzung des Wärmeplans führen dazu, dass das Stadtwerk trotz eigener Investitionsbereitschaft keine verlässlichen Rahmenbedingungen für Wärmenetzprojekte erhält und Investitionsentscheidungen verzögert werden
Erfahrungen aus der Praxis