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Die Wohnungswirtschaft (kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und private Eigentümer:innen mit größeren Portfolios) ist für Stadtwerke eine der strategisch bedeutsamsten Akteursgruppen im Bereich der Wärmewende. Wohnungsunternehmen bewirtschaften häufig räumlich konzentrierte Gebäudebestände mit homogener Eigentümerstruktur, hohem Wärmebedarf und langfristigem Investitionshorizont. Sie sind damit ideale Ankerkunden für Wärmenetzprojekte: Ein Versorgungsvertrag mit einem einzigen Wohnungsunternehmen kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines neuen Wärmenetzsegments sichern und das Risiko für das Stadtwerk erheblich reduzieren. Gleichzeitig stehen Wohnungsunternehmen selbst vor der Herausforderung, ihre Bestände im Rahmen der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der kommunalen Wärmeplanung zu dekarbonisieren.. Diese Maßnahme beschreibt den systematischen Aufbau einer strategischen Kooperationsbeziehung zwischen Stadtwerk und lokaler Wohnungswirtschaft. Ziel ist es, frühzeitig und kontinuierlich mit den relevanten Entscheidungsträgern in Wohnungsunternehmen in Kontakt zu treten, gemeinsame Interessen zu identifizieren und konkrete Kooperationsprojekte zu entwickeln – von der Wärmelieferung über Mieterstrom bis hin zu gemeinsamen Quartiersprojekten. Der erste Schritt ist eine systematische Analyse des lokalen Wohnungswirtschaftsportfolios: Welche Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sind im Versorgungsgebiet aktiv? Wie groß sind ihre Bestände, wo liegen sie, welche Heizsysteme sind im Einsatz und wann stehen Sanierungszyklen oder Heizungserneuerungen an? Diese Informationen bilden die Grundlage für eine gezielte Ansprache. Dabei sollten Wohnungsunternehmen in Gebieten priorisiert werden, die in der kommunalen Wärmeplanung als Wärmenetzeignungsgebiete ausgewiesen sind oder für die das Stadtwerk einen Netzausbau plant. Die direkte Ansprache und Beziehungspflege auf Entscheiderebene ist ein zentraler Erfolgsfaktor. Das Stadtwerk sollte deshalb regelmäßige Dialogformate mit der lokalen Wohnungswirtschaft etablieren, etwa in Form eines jährlichen Wohnungswirtschaftsgesprächs oder durch Beteiligung an Veranstaltungen des regionalen Verbands der Wohnungswirtschaft (VdW, GdW-Landesverband). Inhaltlich geht es in diesen Gesprächen um ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen und Lösungsoptionen: Welche Dekarbonisierungspfade kommen für den konkreten Gebäudebestand in Frage? Welche Fördermöglichkeiten bestehen (BEW, KfW, Bundesförderung)? Wie lassen sich Sanierungszyklen mit Netzausbauplanungen synchronisieren? Das Stadtwerk kann hier als neutraler, kompetenter Berater auftreten und langfristiges Vertrauen als Voraussetzung für spätere verbindliche Kooperationen aufbauen. Konkrete Kooperationsformen reichen von Wärmelieferverträgen und Contracting-Modellen über gemeinsame Quartiersprojekte (z. B. Kombination aus Wärmenetz, Mieterstrom-PV und Ladeinfrastruktur) bis hin zu gemeinsamen Förderanträgen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Gerade bei der BEW-Förderung können Kooperationsstrukturen zwischen Stadtwerk und Wohnungswirtschaft die Fördervoraussetzungen verbessern und das Projektrisiko für beide Seiten senken. Auch Pilotquartiere, in denen neue Versorgungslösungen erprobt werden, lassen sich mit einem kooperierenden Wohnungsunternehmen als verlässlichem Partner deutlich leichter realisieren als im fragmentierten Eigentümermarkt. Die Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft sollte eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft sein: Kooperationsgespräche und -projekte sollten konsistent mit den dort festgelegten Eignungsgebieten und Versorgungszielen sein, und umgekehrt können Kooperationssignale der Wohnungswirtschaft wertvolle Inputs für die Fortschreibung des Wärmeplans liefern.