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Ziel der Maßnahme ist die systematische Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Erzeugung und Energiehandel/Portfoliomanagement, um das Erzeugungsportfolio des Stadtwerks ganzheitlich steuern und wirtschaftlich optimieren zu können. In vielen Stadtwerken arbeiten diese Bereiche historisch gewachsen weitgehend unabhängig voneinander. Die Maßnahme adressiert genau diese Silostruktur und schafft die organisatorischen Voraussetzungen dafür, dass technische Möglichkeiten der Erzeugung und wirtschaftliche Optimierung durch den Handel zusammengeführt werden. Ergänzend wird geprüft, inwieweit eine Einbindung des Netzbetriebs – etwa hinsichtlich allgemeiner Netzrestriktionen oder Revisionskoordination – innerhalb des Unbundling-Rahmens zulässig und sinnvoll ist. Hintergrund ist, dass die zunehmende Flexibilisierung des Erzeugungsbetriebs – getrieben durch volatile Marktpreise, die wachsende Bedeutung von Kurzfristmärkten und Regelenergieprodukten – nur dann ihr volles Potenzial entfaltet, wenn die beteiligten Bereiche ihre Informationen, Ziele und Entscheidungen koordinieren. Bereits bestehende formalisierte Koordinationspflichten wie Planwertmeldungen im Rahmen von Redispatch 2.0 oder Bilanzkreismanagement bilden dabei einen Ausgangspunkt, ersetzen jedoch keine integrierte Portfoliosteuerung. Konkret umfasst die Maßnahme zunächst eine Analyse der bestehenden Informationsflüsse und Entscheidungswege zwischen den Bereichen. Erfasst wird, welche Informationen heute ausgetauscht werden, auf welchem Weg und mit welcher Aktualität, und wo Informationslücken oder widersprüchliche Entscheidungen entstehen. Auf dieser Basis werden gemeinsame Zielgrößen und KPIs definiert (z. B. Portfolio-Deckungsbeitrag, Planabweichung, Opportunity Costs) sowie konkrete Abstimmungsformate eingeführt. Bewährte Instrumente sind etwa ein tägliches Dispatch-Meeting zwischen Erzeugung und Handel zur gemeinsamen Folgetagsplanung oder ein wöchentliches Portfolio-Review zur Bewertung der Vorwochenergebnisse. Darüber hinaus werden Entscheidungskompetenzen und Eskalationswege bei Zielkonflikten klar geregelt. Die Abstimmungsformate können durch geeignete IT-Werkzeuge unterstützt werden, etwa ein gemeinsames Portfolio-Dashboard oder ein integriertes Einsatzplanungstool. Bei der Einbindung des Netzbetriebs ist die Einhaltung der Entflechtungsvorgaben sicherzustellen. Zulässig ist der Austausch allgemeiner, nicht-diskriminierender Informationen (z. B. geplante Netzabschaltungen, Revisionstermine). Operative Netzzustandsdaten dürfen hingegen nicht zur Optimierung der eigenen Erzeugung genutzt werden. Bei Stadtwerken mit integrierter Struktur empfiehlt sich die frühzeitige Einbindung des Gleichbehandlungsbeauftragten, um die Koordinationsformate compliance-konform auszugestalten. Je nach Ausgangslage kann die Maßnahme rein prozessual über Abstimmungsformate und gemeinsame KPIs umgesetzt werden oder über eine strukturelle organisatorische Anpassung, z. B. die Einrichtung einer Portfoliosteuerungseinheit oder Koordinationsrolle. Für kleinere Stadtwerke, in denen die Funktionen teilweise in Personalunion wahrgenommen werden, liegt der Schwerpunkt eher auf der Formalisierung impliziter Abstimmungen und der Dokumentation von Entscheidungsregeln. Für größere Stadtwerke mit ausdifferenzierten Abteilungen kann ein umfassenderer Change-Prozess erforderlich sein, der auch kulturelle Aspekte wie gemeinsame Ergebnisverantwortung und die Überwindung von Bereichsdenken adressiert. Ergebnis der Maßnahme ist eine funktionierende, dokumentierte Zusammenarbeit zwischen Erzeugung und Handel mit klaren Rollen, Informationsflüssen und Entscheidungsregeln. Diese organisatorische Grundlage ist Voraussetzung dafür, dass technische Systeme – etwa Einsatzoptimierung oder Prognosetools – und Marktzugänge im Tagesgeschäft tatsächlich wirksam werden. Sie bildet die Basis für eine integrierte Portfoliosteuerung, bei der Erzeugung und Handel als abgestimmte Einheit agieren und netzseitige Anforderungen im regulatorisch zulässigen Rahmen berücksichtigen.